Schlaflabor Zuerich

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schlaflabor Zürich AG

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelangen für sämtliche Dienstleistungen zur Anwendung, welche die Schlaflabor Zürich AG (nachfolgend «Schlaflabor») gegenüber ihren Patientinnen und Patienten (nachfolgend «Patientin/nen resp. Patient/en») im Zusammenhang mit diagnostischen, beratenden und therapeutischen Leistungen im Bereich der Schlafmedizin erbringt. Das Schlaflabor und die Patientin resp. der Patient werden gemeinsam als „die Parteien" bezeichnet.

Diese AGB gelten mit dem Akzept des Angebotes durch die Patientin resp. den Patienten als angenommen. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung haben die AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einer weiteren Leistung durch das Schlaflabor nicht speziell darauf verwiesen wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Patientinnen resp. Patienten werden ausgeschlossen. Allfällige, von diesen AGB abweichende Vereinbarungen werden nur wirksam, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden.

Das Schlaflabor erbringt auch Leistungen, welche spezifischen Regulatorien unterstehen. Soweit zwingende gesetzliche Regelungen bestehen, gehen diese diesen AGB vor.

Anbieterin

Anbieterin der Leistungen ist die:

Schlaflabor Zürich AG

Sonnenbergstrasse 60

8032 Zürich

Telefon: +41 43 555 80 99

E-Mail: info@schlaflabor-zuerich.ch

UID: CHE-245.557.317

Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.

Ärztlich verantwortlich ist:

PD Dr. med. Rositsa Neumann

Fachärztin für Neurologie FMH

Die verantwortliche Ärztin ist im MedReg eingetragen und Mitglied der FMH.

Leistungen

Das Schlaflabor bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • Erstgespräche und schlafmedizinische Konsultationen
  • diagnostische Abklärungen
  • ambulante Polygraphie
  • stationäre Polysomnographie (PSG)
  • Multiple Sleep Latency Test (MSLT)
  • Aktigraphie
  • CPAP-Titration
  • Therapieempfehlungen und Verlaufskontrollen

Die Leistungen des Schlaflabors werden im Auftragsverhältnis im Sinne von Art. 394 ff. OR erbracht.

Die Leistungen erfolgen nach fachlicher Indikation. Alle Leistungen werden nach vorgängiger ärztlicher oder medizinischer Beratung erbracht.

Für aufklärungsbedürftige Untersuchungen (insbesondere stationäre Polysomnographie, MSLT) setzt die Behandlung eine vorgängige ärztliche Aufklärung und die informierte Einwilligung der Patientin oder des Patienten voraus. Das blosse Erscheinen zum Termin gilt nicht als Einwilligung in aufklärungsbedürftige Eingriffe.

Leistungen können auch ohne ärztliche Überweisung erbracht werden, sofern dies medizinisch zulässig und organisatorisch möglich ist.

Bei minderjährigen Patientinnen und Patienten (unter 18 Jahren) erfolgt die Behandlung mit Zustimmung der sorgeberechtigten Person. Die Urteilsfähigkeit von Minderjährigen wird nach Art. 16 ZGB beurteilt; urteilsfähige Minderjährige können in eigene Behandlungen einwilligen, sofern die Behandlung ihrem Wohl entspricht.

Bei urteilsunfähigen Patientinnen und Patienten richtet sich die Vertretung nach Art. 377 ff. ZGB (Patientenverfügung, gesetzliche Vertretung). Das Schlaflabor kann eine schriftliche Vollmacht oder Patientenverfügung verlangen.

Aufklärung und Einwilligung

Die ärztliche Aufklärung erfolgt mündlich und situationsgerecht. Sie umfasst Zweck, Art, Ablauf, Risiken und Alternativen der vorgesehenen Untersuchung oder Behandlung.

Bei aufklärungsbedürftigen Eingriffen – insbesondere stationärer Polysomnographie (Nachtaufenthalt, Elektrodenanlage), MSLT und CPAP-Titration – kann die Patientin oder der Patient jederzeit eine schriftliche Zusammenfassung der Aufklärung verlangen. Das Schlaflabor bestätigt die Aufklärung auf Wunsch schriftlich.

Videoaufzeichnungen, die im Rahmen der Polysomnographie oder anderer Untersuchungen angefertigt werden, setzen eine gesonderte, schriftliche und jederzeit widerrufbare Einwilligung voraus.

Die Einwilligung kann jederzeit ohne Nachteile widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs wird die begonnene Untersuchung – sofern medizinisch vertretbar – abgebrochen.

Mitwirkungspflichten

Die Patientinnen und Patienten haben das Schlaflabor rechtzeitig über relevante Gegebenheiten zu informieren, welche für die Leistungserbringung des Schlaflabors wesentlich sind oder wesentlich sein können.

Termine, Umbuchungen und Absagen

Termine können online, telefonisch oder per E-Mail vereinbart oder angefragt werden.

Umbuchungen sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei Umbuchungen innerhalb von 48 Stunden bis 24 Stunden vor dem Termin kann eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 erhoben werden.

Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen kann eine Ausfallgebühr erhoben werden. Die Ausfallgebühr beträgt:

  • CHF 100 für Kurztermine (Konsultation, Verlaufskontrolle bis 30 Minuten)
  • CHF 200 für Abklärungstermine und ambulante Polygraphie
  • CHF 400 für stationäre Polysomnographie und MSLT (ganznächtiger Termin)

Bei kassenpflichtigen Leistungen wird die Ausfallgebühr nur erhoben, soweit sie nicht über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechenbar ist.

Als entschuldigte Absage gelten insbesondere: eigene Erkrankung (mit ärztlichem Attest auf Verlangen), Erkrankung einer betreuten Bezugsperson, nachgewiesener Notfall. Die Entschuldigung ist dem Schlaflabor unverzüglich, spätestens bis zum vereinbarten Terminbeginn, mitzuteilen.

Das Schlaflabor kann Termine aus folgenden Gründen absagen oder verschieben: medizinische Notfälle, krankheitsbedingter Ausfall von Personal, technischer Ausfall, behördliche Anordnungen oder andere wichtige betriebliche Gründe.

Sagt das Schlaflabor einen Termin kurzfristig (weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt) ab, ohne dass ein medizinischer Notfall, höhere Gewalt oder eine behördliche Anordnung vorliegt, hat die Patientin oder der Patient Anspruch auf einen Ersatztermin innert 10 Arbeitstagen oder – bei bereits bezahlter Ausfallgebühr aus einer früheren Patienten-Absage – auf die Verrechnung dieser Ausfallgebühr mit dem nächsten Termin.

Preise und Abrechnung

Allgemeines

Die Preise werden im Rahmen der Beratung oder gemäss den anwendbaren Tarifen kommuniziert. Auf Anfrage erhalten Patientinnen und Patienten vor der Leistungserbringung eine unverbindliche Kostenschätzung.

Die Preise verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exklusive der allfällig gesetzlich anwendbaren Mehrwertsteuer.

Soweit Leistungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) gedeckt sind und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Abrechnung nach den anwendbaren Tarifen der OKP (insbesondere TARDOC für ambulante ärztliche Leistungen, gültig ab 1.1.2024; DRG/ST Reha für allfällige stationäre Elemente). Tarif-Änderungen gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Inkraftsetzung durch den Bundesrat oder die zuständigen Tarifpartner.

Alle Leistungen sind grundsätzlich kassenpflichtig, sofern die Patientin oder der Patient in der Schweiz obligatorisch krankenversichert ist. Für ausländische Patientinnen und Patienten ohne Schweizer Krankenversicherung gelten die Leistungen als Selbstzahlerleistungen, sofern keine anderweitige Kostenübernahme (z.B. EU/EFTA-Sozialversicherungsabkommen, internationale Versicherung) besteht.

Für gewisse Untersuchungen (insbesondere stationäre PSG, MSLT) kann eine vorgängige Kostengutsprache der Krankenkasse erforderlich sein. Bei medizinisch nicht dringlichen Leistungen, für die eine Kostengutsprache erforderlich ist, wird die Behandlung erst nach deren Eingang durchgeführt. Bei medizinisch dringlichen Leistungen erfolgt die Behandlung unabhängig davon.

Rechnungen werden nach Abschluss der Leistung oder nach Erhalt der Vergütung durch die Krankenkasse gestellt. Bei Selbstzahlenden erfolgt die Rechnungsstellung spätestens 30 Tage nach Leistungserbringung.

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Selbstzahlende Patientinnen und Patienten

Selbstzahlende Patientinnen und Patienten erhalten vor der Untersuchung auf Anfrage eine unverbindliche Kostenschätzung.

Für Selbstzahlende kann ein separates Honorar- oder Tarifsystem (Privathonorar gemäss kantonaler Ärztegesellschaft oder individuelle Vereinbarung) angewendet werden. Dieses wird vor der Leistungserbringung kommuniziert.

Akzeptiert werden bargeldlose Zahlungsmittel (Karten, TWINT, Banküberweisung). Barzahlung ist auf ausdrücklichen Wunsch möglich.

Das Schlaflabor ist berechtigt, Akontozahlungen zu verlangen (Vorschüsse für noch zu erbringende Leistungen oder Zahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen). Diese werden nicht verzinst.

Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Auftragsverhältnis sind die zuständigen Ärzt:innen vom Berufsgeheimnis befreit.

Drittleistungen und Partnerunternehmen

Das Schlaflabor ist berechtigt, für die Erbringung ihrer Leistungen Dritte beizuziehen. Es gelten die Vertrags- und Geschäftsbedingungen der jeweiligen Dritten.

Das Schlaflabor verkauft oder vermietet selbst keine CPAP-Geräte. Entsprechende Leistungen (Gerätevermietung, Maskenanpassung, Verbrauchsmaterial) erfolgen über externe Partnerunternehmen.

Patientinnen und Patienten erhalten, bevor sie Leistungen bei Partnerunternehmen in Anspruch nehmen, Informationen über die beteiligten Unternehmen sowie deren allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen zur Kenntnisnahme. Die Inanspruchnahme von Drittleistungen ist freiwillig.

Für Schäden, die im Zusammenhang mit Leistungen von Drittanbietern entstehen, haftet das Schlaflabor nur, soweit sie auf einer eigenen Empfehlung oder Anweisung beruhen sowie durch mangelnde Instruktion und/oder Überwachung des Schlaflabors verursacht wurden.

Haftung

Das Schlaflabor haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte direkte Schäden. Soweit gesetzlich zulässig wird jede weitergehende Haftung ausgeschlossen, insbesondere wird die Haftung für von ihr beigezogene Dritte, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie die Haftung für indirekte Schäden, Folge- und Drittschäden ausgeschlossen.

Versicherungen

Das Schlaflabor verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung. Einzelheiten zur Versicherungsdeckung können auf Anfrage mitgeteilt werden.

Datenschutz und Schweigepflicht

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz und der dazugehörigen Verordnung. Die vollständigen Datenschutzinformationen sind in der separaten Datenschutzerklärung des Schlaflabors enthalten, die auf der Website abrufbar ist und bei der Anmeldung ausgehändigt wird.

Es gilt die ärztliche Schweigepflicht und das Berufsgeheimnis.

Patientenrechte

Patientinnen und Patienten haben insbesondere folgende Rechte:

  • Recht auf Selbstbestimmung und informierte Einwilligung
  • Recht auf Einsicht in die eigene Krankengeschichte
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Recht auf Ablehnung oder Abbruch einer Behandlung jederzeit
  • Recht auf Überweisung und Zweitmeinung

Beschwerden und Ombudsstelle

Beschwerden sind zunächst an die Betriebsleitung des Schlaflabors per E-Mail an info@schlaflabor-zuerich.ch zu richten. Das Schlaflabor bemüht sich um eine sachgerechte und einvernehmliche Klärung innert 20 Arbeitstagen.

Patientinnen und Patienten können sich zusätzlich an folgende externe Stellen wenden:

  • Ombudsstelle Krankenversicherung (www.ombudsman-kv.ch) für Fragen der Versicherungsabrechnung
  • Kantonale Ombudsstelle Gesundheitsversorgung Zürich für Beschwerden zu Behandlung und Patientenrechten
  • Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich als zuständige Aufsichtsbehörde

Behandlungsabbruch und Therapieende

Patientinnen und Patienten können die Behandlung jederzeit ohne Angabe von Gründen abbrechen oder das Behandlungsverhältnis beenden. Sie haben Anspruch auf Rückgabe ihrer Patientenakte oder Übermittlung an eine andere Fachperson.

Das Schlaflabor kann die Behandlung aus wichtigen Gründen beenden, insbesondere bei nachhaltiger Verletzung der Mitwirkungspflichten durch die Patientin oder den Patienten, fehlendem Vertrauensverhältnis oder medizinischer Unzumutbarkeit der Weiterbehandlung. In einem solchen Fall wird für die Weiterversorgung gesorgt (Angabe einer alternativen Behandlungsmöglichkeit).

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss allfälliger kollisionsrechtlicher Normen sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zürich, soweit kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand vorgeht.

Änderung dieser AGB

Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung dieser AGB. Die aktuelle Fassung ist jederzeit auf der Website abrufbar und wird auf Anfrage zugestellt.

Änderungen dieser AGB werden Patientinnen und Patienten in laufenden Behandlungsverhältnissen mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Ohne schriftlichen Widerspruch innerhalb dieser Frist gelten die geänderten AGB als genehmigt.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine ihr inhaltlich möglichst nahestehende, rechtlich zulässige Regelung ersetzt.

Stand: April 2026

Bild einer strahlenden Patientin
Bild einer strahlenden Patientin